Die Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp ist auch für Unternehmen äußerst vorteilhaft: Attraktive Funktionen zur Strukturierung von Nachrichten, Empfängern und Inhalten bieten echte Mehrwerte. Darüber hinaus ist der Dienst kostenlos (zumindest monetär gesehen), unbeschränkt und über Ländergrenzen hinweg nutzbar. Doch können Unternehmen bzw. Businesskunden unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) WhatsApp überhaupt datenschutzkonform nutzen? Was gilt für die Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern?