Um SCC, BCR oder andere Ausnahmen des Art. 46 DSGVO weiterhin als Datenschutzgarantie einsetzen zu können, muss der Datenexporteur laut EuGH sicherstellen, dass im Drittland tatsächlich ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann. Der EDSA gibt dazu nun konkrete Empfehlungen.