Das datenschutzrechtliche Kopplungsverbot wird immer dann angesprochen, wenn z. B. für den Download eines Whitepapers eine Einwilligung für den Empfang eines Newsletters oder werblicher E-Mails verlangt wird. Doch ist diese Kopplung von Angebot und Einwilligung wirklich rechtswidrig? Oder fordert die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht eher eine gründliche Abwägung – besteht also ein Kopplungsprüfungsgebot?