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Ratgeber und Beiträge für Datenschutz und Informationssicherheit

Integrität und Vertraulichkeit bei der Datenverarbeitung

Integrität und Vertraulichkeit gehören zu den komplexesten Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei der Umsetzung müssen Unternehmen einerseits die Risiken bei der Datenverarbeitung richtig einschätzen und andererseits technologische Aspekte der Informationssicherheit beachten. Wir zeigen Ihnen, wie das am besten funktioniert.

How to prepare for the ePrivacy Regulation

The current ePrivacy Directive regulating electronic communications that covers the rules on cookies and e-marketing will be replaced soon by the ePrivacy Regulation. The full name is: ‘Regulation of the European Parliament and of the Council concerning the respect for private life and the protection of personal data in electronic communications and repealing Directive 2002/58/EC’ (‘Regulation on Privacy and Electronic Communications’). Its final content and the effective date is not known at this time, but a draft was published in early 2017, which is not expected to change substantially before it becomes applicable. Although the ePrivacy Regulation was supposed to be published together with the General Data Protection Regulation (GDPR), the final draft is expected in 2019.

Rechenschaftspflichten bei der Datenverarbeitung

Viele Unternehmen erlassen seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) munter zahllose interne Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. So will man den neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen nachkommen und auf Kontrollen der Aufsichtsbehörden vorbereitet sein. Doch über welche Datenverarbeitungen und deren Schutz müssen Unternehmen überhaupt Rechenschaft ablegen?

Speicherbegrenzung bei der Datenverarbeitung

Die Speicherbegrenzung ist einer der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 e) DSGVO). Speicherbegrenzung bedeutet, dass personenbezogene Daten derart zu speichern sind, dass eine Identifizierung von Betroffenen nur so lange möglich ist, wie für die Zweckerreichung erforderlich. Bei der konkreten Umsetzung im Unternehmen kommen dafür vor allem eine Löschung oder Anonymisierung infrage.

Datenschutz im Hotel

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, verantwortungsbewusst mit den Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern umzugehen. An den Datenschutz im Hotel stellt der Gesetzgeber jedoch noch höhere Anforderungen, weil hier mit sensiblen Daten der Gäste umgegangen wird, die als besonders schützenswert gelten.

Wie Sie sich auf die ePrivacy-Verordnung vorbereiten

Die derzeitige ePrivacy-Richtlinie, die elektronische Kommunikation bzgl. der Nutzung von Cookies und E-Marketing regelt, wird in Kürze durch die ePrivacy-Verordnung ersetzt (vollständiger Name: Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates bezüglich des Respektes der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten in elektronischer Kommunikation die die Richtlinie 2002/58/EC widerruft (Richtlinie über Privatsphäre und Elektronische Kommunikation)).

Datenschutzschulung von Mitarbeitern und Betriebsräten

Neben den technischen und organisatorischen Schwachstellen im Datenschutz gibt es selbstverständlich auch die menschlichen. Da nichts normaler ist, als menschliche Fehlbarkeit, muss die Unternehmensführung dem durch Schulung von Mitarbeitern und insbesondere Betriebsräten entgegenwirken. Unser Ratgeber erklärt, worauf Sie laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Datenschutz- und Informationssicherheitsschulungen im Unternehmen achten sollten.

Speicherungsdauer bei Videoüberwachung

Wie lange dürfen die Daten von einer Videoüberwachung gespeichert werden? Wann müssen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Videoaufnahmen gelöscht werden? Wie sehen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und deutsche Gerichte die Speicherungsdauer bei der Videoüberwachung? Ein Überblick.

Datenschutz in der Apotheke

Völlig selbstverständlich werden beim Betrieb einer Apotheke personenbezogene Daten verarbeitet. Diesem Begriff unterfallen sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit einer konkreten Person stehen, wie beispielsweise Name, Telefonnummer oder auch ein Foto. Das Persönlichkeitsrecht beinhaltet, dass es jedem Menschen im Grunde zusteht, selbst zu bestimmen, ob und wie seine Daten durch Dritte verwendet werden. Dies will der Gesetzgeber durch die Regelungen zum Datenschutz sicherstellen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Verhältnis man zur betroffenen Person steht: Grundsätzlich sind etwa die Daten von Mitarbeitern ebenso zu schützen, wie die von Kunden.

Richtlinien schützen Daten und Mitarbeiter

Richtlinien zum Datenschutz und zur Informationssicherheit im Unternehmen schaffen Klarheit über gewünschtes Verhalten, Pflichten und Verbote für Mitarbeiter. Mit gut implementierten und durch das Management vorgelebten Richtlinien beugen Sie Datenmissbrauch vor und schaffen ein transparentes Arbeitsklima. Welche Richtlinien Sie dafür benötigen, was diese enthalten sollten und wie Sie die Richtlinien am besten umsetzen, zeigt Ihnen unsere Anleitung.

Bundesratsinitiative zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Überraschend haben der Innen- und der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat eine Empfehlung zur Änderung der deutschen Sonderregelung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) abgegeben. Ist damit das Ende des Erfordernisses zur Bestellung eines DSB für viele Unternehmen eingeläutet?

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