Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erweitert die zeitlichen Grenzen, in denen Videoaufnahmen von Mitarbeitern vor Gericht als Beweis verwertet werden können (Urteil vom 23. August 2018, 2 AZR 133/18). Arbeitgeber sollten sich dadurch jedoch nicht veranlasst sehen, flächendeckend Mitarbeiterverhalten aufzunehmen und Videoaufnahmen unbegrenzt aufzubewahren. Damit ein Überwachungsvideo zur Beweisverwertung vor Gericht zugelassen werden kann, müssen Sie u. a. die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Wie Sie als Arbeitgeber die Videoüberwachung gestalten sollten, damit einer Verwertung vor Gericht nichts im Wege steht, erfahren Sie hier.