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Ratgeber und Beiträge für Datenschutz und Informationssicherheit

Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten in der Praxis

Beschäftigte bzw. Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Datenschutzgesetze bzw. auf Vertraulichkeit zu verpflichten – zumindest sobald sie Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt diesbezüglich keinen Spielraum. Wie diese Verpflichtung von Mitarbeitern auf Vertraulichkeit in der Praxis am besten funktioniert und wie Sie etwaige Hindernisse überwinden, erläutern wir Ihnen in dieser Anleitung (inkl. kostenlosem Muster).

Binding Corporate Rules und die DSGVO

So funktionieren Binding Corporate Rules (BCR) als konzerninterne Datenschutzgarantie beim Drittlandtransfer.

Zweckbindung bei der Datenverarbeitung

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nicht unsystematisch erfolgen, sondern ausschließlich zweckgebunden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt die Pflicht zur Zweckbindung der Datenverarbeitung als einen der Grundsätze in Art. 5 DSGVO auf. Wer personenbezogene Daten verarbeiten will, muss bei Festlegung und Ausgestaltung des Zwecks einige wichtige Kriterien beachten.

Dürfen Unternehmen krankgeschriebene Mitarbeiter kontrollieren?

Laut Institut der deutschen Wirtschaft waren Arbeitnehmer hierzulande 2017 durchschnittlich 17,3 Tage krankgeschrieben und konnten deswegen nicht zur Arbeit kommen. Da der Arbeitgeber den Lohn für eine bestimmte Zeitspanne trotz krankheitsbedingt nicht erbrachter Arbeitsleistung fortzahlen muss, bedeutet jeder Krankheitstag natürlich einen finanziellen Schaden für das Unternehmen. Nun scheint der Arbeitsdrang bei manch einem Arbeitnehmer nicht so ausgeprägt zu sein, wie er sein sollte. Das „Blaumachen“ wird mitunter als Kavaliersdelikt angesehen. Wie also können Arbeitgeber datenschutzkonform zwischen berechtigter und unberechtigter Krankschreibung unterscheiden?

Datenschutzkonforme Internetwerbung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind eine stark umworbene Zielgruppe für Werbung – insbesondere online. Denn Minderjährige verfügen nicht nur selbst über eine gewisse Kaufkraft, sondern beeinflussen in beachtlichem Maße auch Kaufentscheidungen der Erwachsenen in ihrem Umfeld. Der Gesetzgeber stellt Kinder und Jugendliche jedoch unter einen besonderen Schutz, weshalb bei allen Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogener Daten von Minderjährigen besondere Datenschutzregeln gelten.

E-Mails rechtssicher und datenschutzkonform archivieren

Unternehmen, die E-Mails rechtssicher und datenschutzkonform archivieren wollen, stehen vor einer mittleren Herausforderung. Denn die Aufbewahrungspflichten für E-Mails sind nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern ergeben sich aus unterschiedlichsten Rechtsquellen, die teils gegenläufige Ziele verfolgen. Während der Gesetzgeber beispielsweise aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten ein Interesse an einer längerfristigen Aufbewahrung hat, stellt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Gebot der Speicherbegrenzung auf. Je nach Sachverhalt ergeben sich daher verschiedene Fristen, die (auch technisch) in Einklang zu bringen sind.

Verbandsklagerecht im Datenschutz: eine zunehmende Gefahr für datenverarbeitende Unternehmen

Gegen Datenschutzverstöße, die einen kommerziellen Bezug haben, können in Deutschland nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) bereits seit Februar 2016 auch Verbraucherverbände juristisch vorgehen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht seit Mai 2018 vor, dass neben den einzelnen Betroffenen auch „Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht“ umfassende Befugnisse hinsichtlich der Geltendmachung von Datenschutzverstößen haben. Dieser Beitrag beleuchtet, worauf sich Unternehmen aufgrund der Möglichkeit zur Verbandsklage sowie der Regelungen der DSGVO einstellen sollten, um teure Abmahn- und Prozesskosten möglichst zu vermeiden.

So funktioniert die Datenschutz­folgenabschätzung (Anleitung)

Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten greift gleichermaßen stark in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen ein. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sollen Verantwortliche die Risiken und Folgen evaluieren, die für Betroffene aus Datenverarbeitungen folgen können. Unsere praktische Anleitung hilft beim Einstieg!

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung: Einwilligung, Vertrag oder doch Interessenabwägung?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält verschiedene Rechtsgrundlagen bereit, auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden kann. Da sich die Anwendungsbereiche der Grundlagen oftmals überschneiden, kommt es in der Praxis ganz entscheidend darauf an, die geeignetste und nachhaltigste Rechtsgrundlage zu finden. Der folgende Leitfaden soll hierbei Orientierung bieten.

Kündigungsschutz auch für stellvertretende Datenschutzbeauftragte

Mitarbeiter, die als (interner) betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sind, genießen gemeinhin Kündigungsschutz. Ein aktuelles Gerichtsurteil erweitert diesen Schutz nun auch auf Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die ein ganzes Team bzw. eine Abteilung mit dem unternehmerischen Datenschutz beauftragen, sollten also sehr genau darauf achten, welche Mitarbeiter sie dort einsetzen. Doch es gibt eine Alternative für alle, die sich durch diesen Kündigungsschutz zu sehr eingeschränkt fühlen.

Sicherer Umgang mit mobilen Endgeräten im Unternehmen

Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ermöglichen mit ihren zugehörigen Anwendungen ein ortsunabhängiges Arbeiten. Viele Unternehmer sind sich jedoch selten der erheblichen Risiken für den Datenschutz bewusst, die der Einsatz mobiler Endgeräte in der Praxis mit sich bringt.
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