Logo der activeMind AG
Klaus Foitzick

Klaus Foitzick

Consultant Datenschutz und Informationssicherheit
Senior Partner und Vorstand

Qualifikationen

  • Volljurist
  • Bankkaufmann

Zertifizierungen

  • KI-Manager (IHK)
  • Microsoft Certified System Engineer (MCSE)
  • VMware Certified Professional (VCP)
  • Berufener Auditor des TÜV Hessen ISO 9001 und ISO 27001
  • ITIL v3 Manager
  • Zertifizierter Datenschutzauditor (DSZ)

Berufserfahrung

  • Projekterfahrung im IT-Bereich
  • Erfahrung im Bereich Informationssicherheit
  • Erfahrung im Datenschutzbereich
  • Dozent der IHK Akademie München für Datenschutz, Datensicherheit und Qualitätsmanagement

Beiträge von Klaus Foitzick

Was kommt 2025 bei Datenschutz, Informationssicherheit und KI?

Experten von activeMind wagen ihre ganz persönliche Prognose zu den wichtigsten Themen bei Datenschutz, Informationssicherheit und KI im Jahr 2025.

Entwicklung von KI-Produkten

Auch KI-basierte Produktentwicklung muss echte Probleme lösen und Mehrwerte schaffen, wenn sie erfolgreich sein soll. Das zeigen diese Beispiele von spektakulärem Scheitern und durchschlagendem Erfolg.

Change-Management bei der KI-Einführung

Wie Sie Ihre Mitarbeitenden bei der Einführung von künstlicher Intelligenz mitnehmen und für völlig neue Arbeitswelten motivieren.

Technologische Voraussetzungen für die Einführung von KI

Wie Sie Ihre Daten, Infrastruktur und Software auf den Einsatz von KI-Systemen vorbereiten – erklärt anhand zahlreicher Beispiele.

Auftragsverarbeitung für Berufsgeheimnisträger

Unter welchen Bedingungen können Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte Dienstleister für die Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen? Wer ist wie zur Geheimhaltung verpflichtet? Und wer haftet dafür? Ein Überblick!

Was kann KI für Unternehmen leisten?

Künstliche Intelligenz bietet viel Potenzial. Aber nur für diejenigen, die wissen, wie KI strategisch zu implementieren und einzusetzen ist.

Terrorlistenscreening – vereinbar mit dem Datenschutz?

Wie können Verantwortliche prüfen, ob Mitarbeiter oder Geschäftspartner auf einer Terrorliste der EU geführt werden? Was ist bei einer solchen Datenverarbeitung zu beachten?

525.000 Euro Bußgeld wegen Interessenkonflikt des internen Datenschutzbeauftragten

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter sollte Entscheidungen kontrollieren, die er selbst in seiner Funktion als Geschäftsführer getroffen hatte. Ein eigentlich leicht zu vermeidendes DSGVO-Bußgeld!

Informationsanspruch einer Aktiengesellschaft über die Kontaktdaten ihrer Aktionäre

Die Vorschriften der Aktionärsrichtlinie (ARUG II) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Aktionären durch Aktiengesellschaften.

10 Mio. Euro Bußgeld wegen unzulässiger Datenübermittlung und verwehrten Betroffenenrechts

Die spanische Aufsichtsbehörde bittet Google zur Kasse, weil das Unternehmen personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage an einen Dritten übermittelte und den Betroffenen die Möglichkeit verwehrte, ihr Recht auf Löschung ordnungsgemäß auszuüben.

900.000 Euro Bußgeld wegen Profilbildung ohne Einwilligung

Ein Kreditinstitut muss wegen Profilbildung zu Werbezwecken ein DSGVO-Bußgeld zahlen, da es eine unrechtmäßige Auswertung von Nutzerverhalten vornahm.

1,1 Mio. Euro Bußgeld wegen Datenschutzverstößen bei Forschungsfahrten

VW muss wegen gleich vier Datenschutzverstößen bei Testfahrten ein Bußgeld berappen – und kommt dabei noch vergleichsweise günstig davon.

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten!​

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Mit Klick auf „Jetzt anmelden“ erklären Sie sich mit dem Bezug unseres Newsletters einverstanden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Newsletter

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten.

Zweimal im Monat alles Wichtige zu Datenschutz, Informationssicherheit und künstlicher Intelligenz.