Welche Gefahren drohen?
Beschäftigte erhalten im Rahmen der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit sowohl spezielle Berechtigungen als auch Kenntnis über interne Angelegenheiten, die häufig vertraulich sind. Aus dem ehemals Berechtigten wird mit dem Ausscheiden ein unbefugter Dritter. Organisationen müssen sicherstellen, dass bisherige Berechtigungen und bestehende tatsächliche Möglichkeiten vom ehemaligen Beschäftigten nicht mehr wahrgenommen werden und dass auch die Vertraulichkeit weiterhin gewahrt bleibt.
Was sollte betrachtet werden?
Im Grunde ist der Prozess einfach. Was im Rahmen des Onboarding geschah, muss in der anderen Richtung erneut durchgespielt werden.
Auch hier muss bereits vorab feststehen, welche Stellen von einem Wechsel oder einem Ausscheiden zu informieren bzw. zu beteiligen sind und welche konkreten Pflichten diese Stellen dann zu erfüllen haben. Regelmäßig werden die Fäden bei der Personalabteilung zusammenlaufen.
Bei Ausscheiden oder Wechsel relevant können insbesondere die folgenden Gesichtspunkte sein:
- Entzug von Zutrittsmitteln: so sind etwa Ausweise oder Schlüssel zurückzugeben
- Versagung des Zutritts: gegebenenfalls sind Pforte und Empfang zu informieren
- Entzug von Berechtigungen: Zugänge zu Systemen, Programmen oder Netzwerken sind zu sperren, Berechtigungen zu entziehen. Gegebenenfalls geteilte Passwörter müssen schnellstens geändert werden.
- Geordnete Übergabe an den Nachfolger
- Rückgabe aller sonstigen Arbeitsmittel: Notebook, Handy, Passworttresor etc.
- Vertraulichkeit: an die (hoffentlich) bereits erfolgte und weiter gültige Verpflichtung zur Verschwiegenheit sollte erinnert werden
- Informationen von Ansprechpartnern: intern und vor allem auch extern sollte bekannt sein, dass der ehemalige Beschäftigte seine bisherige Aufgabe nicht weiter wahrnimmt und daher als Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung steht.
Externes Personal nicht vergessen!
Alles vorab Gesagte gilt entsprechend auch für Personal, das von externen Stellen bereitgestellt wird. Auch hier muss rechtzeitig dafür gesorgt werden, dass etwa ein ehemaliger Mitarbeiter der externen IT-Firma nicht mehr für die Organisation tätig werden kann. Daher sollten die Vereinbarungen mit externen Stellen auch auf die genannten Umstände eingehen.
Fazit
Bereiten Sie sich sorgfältig und vor allem rechtzeitig vor! Die Risiken sind hoch, falls ein Mitarbeiter seine Tätigkeit unkontrolliert aufgibt. Zu schnell wird etwas übersehen. Überlegen Sie selbst, was ein böswilliger Ehemaliger im Ernstfall noch anrichten könnte.