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Kostenloser DownloadRichtlinie Datenschutz im Home-Office (Vorlage)

Wenn Mitarbeiter im Home-Office arbeiten dürfen bzw. sollen, gilt es unter anderem die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Unternehmens sicher zu stellen. Um dies zu erreichen, empfiehlt es sich, eine Richtlinie für den Datenschutz im Home-Office im Unternehmen zu veröffentlichen und von den Beschäftigten unterzeichnen zu lassen.

Zur Unterstützung während der grassierenden Corona-Pandemie stellen wir Ihnen unsere Vorlage für eine Datenschutz-Richtlinie bei der Arbeit im Home-Office vorübergehend kostenlos zur Verfügung!

Datenschutz bei der Arbeit im Home-Office

Die Verrichtung der Arbeitstätigkeit in den eigenen Wohnräumen (Home-Office) gewinnt immer mehr an Relevanz. Viele Unternehmen haben schon seit längerem Home-Office-Regelungen mit Ihren Mitarbeitern getroffen. Andere folgen diesem Vorbild immer mehr, um beim Werben von Fachkräften einen weiteren Vorteil bieten zu können. Aktuell wird das Home-Office zumeist als Antwort auf die Bedrohung durch das Corona-Virus eingeführt.

Es bleibt jedoch auch festzuhalten, dass es keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Home-Office gibt. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer keine Pflicht von zuhause aus zu arbeiten. Sollten einseitige Regelungen in diesem Kontext getroffen werden, dann sind diese arbeitsrechtlich meist nicht wirksam.

Wenn jedoch eine gemeinsame Regelung getroffen und Home-Office vereinbart wird, müssen einige rechtliche Vorgaben beachtet werden: So ist z.B. die Einhaltung des Datenschutzes auch außerhalb der Geschäftsräume ein zu beachtendes Thema. Eine sichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss, wie im Unternehmen auch, bei der Verrichtung der Tätigkeit an einem Home-Office Arbeitsplatz gewährleistet sein.

Mit unserer kostenlosen Vorlage für eine Richtlinie zum Datenschutz im Home-Office unterstützen wir Sie hierbei . Mit einer solchen Richtlinie können Sie Ihren Mitarbeitern verbindliche Rahmenbedingungen bei der Nutzung betrieblicher IT-Systeme im Home-Office sowie zu treffende Sicherungsvorkehrungen in den genutzten Räumlichkeiten vorgeben.

Zusätzliche Regelungen für die Home-Office-Tätigkeit

Neben datenschutzrechtlichen Aspekten sind bei der Einführung von Home-Office auch arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Sowohl die Einhaltung datenschutzrechtlicher als auch arbeitsrechtlicher Vorgaben  liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Es ist daher empfehlenswert, sich ein Zutrittsrecht zur Privatwohnung des Arbeitnehmers (in welcher die Home-Office-Tätigkeit verrichtet wird) gewähren zu lassen. Ein solches Zutrittsrecht bedarf, anders als eine Richtlinie, der Zustimmung des Betroffenen. Darüber hinaus muss auch die fortwährende Zustimmung aller im fraglichen Haushalt lebenden volljährigen Bewohner vorliegen.

Das Zutrittsrecht sollte sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Hinsicht auf das unbedingt Erforderliche beschränkt und an eine vorherige Ankündigung gekoppelt werden. Liegt ein solches Zutrittsrecht hingegen nicht vor, dann sollte Home-Office auch nicht gewährt werden.

Bei der Beratung zum Kontrollrecht handelt es sich um Rechtsberatung. Hier können die Anwälte unserer Kanzlei activeMind.legal behilflich sein.

Achtung: Sofern die Arbeitstätigkeit regelmäßig im Auftrag des Arbeitgebers im Home-Office ausgeübt wird, kann diese Tätigkeit rechtlich als Heimarbeit eingestuft werden und fällt dann unter den Schutz des Heimarbeitsgesetzes (HAG).

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