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Generator fürImpressum

Erstellen Sie mit wenigen Klicks ein Impressum für Ihre Website. Unser kostenloser Impressums-Generator berücksichtigt dabei selbstverständlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wird regelmäßig aktualisiert.

Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihres Impressums unbedingt die Hinweise bei den jeweiligen Fragen. Mit der Nutzung des Generators gelten die unten aufgeführten Nutzungshinweise als akzeptiert.

Wir überarbeiten diesen Generator gerade. Er steht Ihnen in wenigen Tagen wieder zur Verfügung. Wir bitten um ein wenig Geduld.

Erstellen Sie das Impressum für ein Unternehmen oder eine selbstständige Person?

Name des Unternehmens (inkl. Rechtsform)

Vor- und Nachname(n) der selbstständigen Person

Gibt es eine gesetzliche Berufsbezeichnung?

Zum Beispiel Rechtsanwalt oder Ärztin.

Adresse

Vertretungsberechtigte Personen mit jeweiliger Position (z.B. Geschäftsführer oder Vorstand)

Grundsätzlich gilt: GmbH = Geschäftsführer (ggf. auch mehrere); AG = Vorstand; e.V. = Vorstand; KG = Komplementäre; oHG = Gesellschafter

Haben Sie eine Registernummer?

Zum Beispiel Handels- oder Vereinsregister

Registernummer

Gericht

Haben Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Haben Sie eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Ist für die auf der Website angebotenen Dienste eine behördliche Zulassung notwendig?

Beispiele sind Makler, Zeitarbeitsunternehmen oder Gaststättenbetriebe

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bitte nennen Sie auch die Adresse der Aufsichtsbehörde

Bedarf der Dienst, den Sie anbieten einer Zulassung bei einer Kammer?

Beispiele sind Rechtsanwälte oder Steuerberater

Zuständige Kammer

Bitte nennen Sie auch die Adresse der Kammer

Zulassungsland

Berufsrechtliche Regelungen

Führen Sie alle für Ihren zulassungspflichtigen Beruf notwendigen Regelungen inkl. Link auf

Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?

Versicherungsgesellschaft

Nennen Sie Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Befindet sich Ihre AG, KGaA oder GmbH in der Abwicklung oder Liquidation?

Wenn Sie das bestätigen, wird ein entsprechender Hinweis in Ihr Impressum aufgenommen.

Urheberrechtliche Hinweise

Urheber von auf der Website verwendeten Bildern bzw. Fotos sind hier namentlich zu nennen und ggf. der entsprechende Link auf die Website des Urhebers bzw. Lizenzgebers anzugeben.

Hinweis für redaktionelle Inhalte

Stellen Sie auf Ihrer Website journalistisch-redaktionelle Inhalte bereit, dann geben Sie hier den/die Verantwortlichen mit Adresse ein und beschreiben ggfs., wer jeweils für welche Inhalte verantwortlich ist.

Bieten Sie (auch) Leistungen für Verbraucher an?

Falls ja, müssen Sie folgend Angaben zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz machen.

Sind Sie verpflichtet oder freiwillig bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?

Eine Verpflichtung kann z. B. vorliegen aufgrund von Abreden, Satzungen oder etwa als Energieversorger.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle

Beim Bundesamt für Justiz finden Sie eine Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen.

Handelt es sich bei Ihrer Website um einen Onlineshop bzw. können Dienstleistungen oder Waren erworben werden?

Nahezu alle Onlinehändler müssen über die Streitbeilegungsplattform der EU informieren. Wenn Sie hier ja auswählen, wird ein Hinweis in Ihr Impressum eingefügt. Diese Informationspflicht gilt für alle Unternehmer mit Sitz in der EU, die (auch) an EU-Verbraucher Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen/erbringen, sofern diese ihre Leistungen auf einer Website oder sonst auf elektronischem Wege (bspw. E-Mail) anbieten und der Verbraucher die Bestellung dann über die Website oder per E-Mail o.ä. ausführt. Auf die Größe des Unternehmens oder die Anzahl der Mitarbeiter kommt es nicht an.

Changelog zum Impressums-Generator

Fragen und Antworten zum Datenschutzerklärungs-Generator

Der Grundsatz der Transparenz ist eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die betroffene Person soll demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Bisher forderte das Telemediengesetz (TMG), dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.

Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft – im Rahmen der Transparenz – die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Dieses Argument wird durch den Erwägungsgrund 58 DSGVO unterstützt, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist.

Ferner müssen nach Art. 12 DSGVO die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht möglich. Damit die Datenschutzerklärung leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link namens „Datenschutzerklärung“  oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.

Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird, d. h. die Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting). Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Demnach sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.

Nutzungshinweise für unsere kostenlosen Generatoren

Dieser Generator wird von den Spezialisten der activeMind AG entwickelt und bereitgestellt. Der Generator kann nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!

Alle Rechte am Generator bleiben vorbehalten. Der Einsatz des durch unseren Generator generierten Textes ist Ihnen zu eigenen (auch kommerziellen) Zwecken erlaubt und frei möglich.

Wenn Sie das Impressum oder Teile davon auf Ihrer Website verwenden, ist der Hinweis auf die activeMind AG und der Link zu unserer Website auf jeden Fall in der Erklärung zu belassen.

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