Generator fürHinweisschild zur Videoüberwachung
Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Sie bei einer Videoüberwachung die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten aufklären (Art. 13 DSGVO). Empfohlen wird eine zweistufige Information der Betroffenen.
Die erste Stufe besteht aus einem Hinweisschild, das Informationen über den Verantwortlichen und ggfs. Datenschutzbeauftragten enthält sowie zu Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Videoüberwachung. Außerdem muss das Hinweisschild einen Hinweis auf das in der zweiten Stufe vorzuhaltende Informationsschreiben enthalten. Dieses Informationsschreiben der zweiten Stufe klärt den Betroffenen umfangreich über seine Rechte aus der DSGVO auf.
Die zweistufige Darstellung erfolgt zu dem Zweck, dass das Hinweisschild ein deutlicher und transparenter Hinweis sein soll, der nicht mit Informationen überfrachtet ist. In der zweiten Stufe kann dann eine nicht vom Darstellungsplatz beschränkte umfangreiche Information angeboten werden.
Mit unserem kostenlosen Generator können Sie ein Hinweisschild zur Videoüberwachung und das dazugehörige Informationsschreiben mit Ihren eigenen Unternehmensinformationen erstellen. Als Ergebnis erhalten Sie ein fertiges PDF. Die erste Seite enthält das Hinweisschild. Die folgenden Seiten das Informationsschreiben.
Das Hinweisschild zur Videoüberwachung sollte so angebracht werden, dass Betroffene alle Informationen einsehen können, bevor sie von Kameras erfasst werden. Deshalb muss auf das Informationsschreiben derart verwiesen werden, dass sich Betroffenen eine einfache Möglichkeit zur Kenntnisnahme von außerhalb des Überwachungsbereichs bietet. Der Verweis auf eine Website erfüllt zum Beispiel dieses Kriterium.
Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihres Impressums unbedingt die Hinweise bei den jeweiligen Fragen. Mit der Nutzung des Generators gelten die unten aufgeführten Nutzungshinweise als akzeptiert.
Wir überarbeiten diesen Generator gerade. Er steht Ihnen in wenigen Tagen wieder zur Verfügung. Wir bitten um ein wenig Geduld.
Changelog zum Videoüberwachungs-Hinweisschild-Generator
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Fragen und Antworten zum Datenschutzerklärungs-Generator
Wozu dient eine Datenschutzerklärung?
Der Grundsatz der Transparenz ist eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die betroffene Person soll demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Bisher forderte das Telemediengesetz (TMG), dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.
Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft – im Rahmen der Transparenz – die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Dieses Argument wird durch den Erwägungsgrund 58 DSGVO unterstützt, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist.
Ferner müssen nach Art. 12 DSGVO die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht möglich. Damit die Datenschutzerklärung leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link namens „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.
Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird, d. h. die Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting). Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Demnach sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.
Nutzungshinweise für unsere kostenlosen Generatoren
Dieser Generator wird von den Spezialisten der activeMind AG entwickelt und bereitgestellt. Der Generator kann nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!
Alle Rechte am Generator bleiben vorbehalten. Der Einsatz des durch unseren Generator generierten Textes ist Ihnen zu eigenen (auch kommerziellen) Zwecken erlaubt und frei möglich.