ExternerInformationssicherheitsbeauftragter
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Individueller Ansprechpartner bis zum erfolgreichen Audit an Ihrer Seite
Integration des ISMS in bestehende Managementsysteme möglich
24+ Jahre Erfahrung mit Informationssicherheit
Zufriedene Kunden der activeMind AG
Warum sollte mein Unternehmen einen externen Informationssicherheitsbeauftragten benennen?
Wir haben zahlreiche Unternehmen verschiedenster Branchen als externer Informationssicherheitsbeauftragter bis zur erfolgreichen ISO-27001-Zertifizierung begleitet und wissen, worauf die Prüfer achten.
Mit unserer Kombination aus juristischer und technischer Expertise identifizieren wir die entscheidenden Risiken und bringen Ihr Unternehmen zügig und sicher so weit, dass ein TISAX Ergebnis vorliegt.
Als externer Informationssicherheitsbeauftragter helfen wir Ihnen, ein ISMS zu errichten und die Schutzziele Patientensicherheit, Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit effektiv zu wahren.
Als neutrale Berater mit langjähriger Erfahrung aus vielen Branchen finden wir die idealen Lösungen für Ihre IT-, Daten- und Informationssicherheit – und steigern die Resilienz Ihres Unternehmens Tag für Tag.
Was macht ein externer Informationssicherheitsbeauftragter für mein Unternehmen?
Die wichtigsten Aufgaben das externen Informationssicherheitsbeauftragten sind:
- Feststellung des Status-quo und Entwicklung einer Sicherheitsstrategie
- Einrichten eines proaktiven Risikomanagements (Erfassung, Bewertung, Steuerung)
- Empfehlen und Überwachen von Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Informationssicherheit
- Schulung von Mitarbeitenden
- Durchführung interner Audits und Begleiten bei Zertifizierungsaudits
- Notfall- und Krisenmanagement
Welche Vorteile hat ein externer Informationssicherheitsbeauftragter für mein Unternehmen?
Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein interner Informationssicherheitsbeauftragter (Chief Information Security Officer – CISO) oft finanziell nicht rentabel. Darüber hinaus sind entsprechende Fachkräfte äußerst schwer auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.
Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter bringt hingegen zahlreiche Vorteile mit sich:
Echte Kontrolle durch Unabhängigkeit
In der Regel soll der Informationssicherheitsbeauftragte eine Kontrollfunktion gegenüber der internen oder externen IT darstellen. Hierzu ist umfassendes technisches und organisatorisches Knowhow erforderlich. Mitarbeiter als interne IT-Sicherheitsbeauftragte werden jedoch nach einer gewissen Zeit im Unternehmen betriebsblind. Zudem ist es schwieriger, die eigene Arbeit oder die von netten Kollegen kritisch zu hinterfragen.
Dienstleistern fällt es als externer Informationssicherheitsbeauftragter hingegen leichter, einen sinnvollen kritischen Abstand zu wahren. Zudem verfügen sie durch die Tätigkeit für unterschiedliche Unternehmen in verschiedenen Branchen über umfassende Erfahrungen, die ein Angestellter meist nicht aufweisen kann.
Technische Expertise
Die externen Informationssicherheitsbeauftragten der activeMind AG sind in der Lage, alle technischen Aspekte selbstständig zu überprüfen. Die Vorgaben von Normen wie ISO 27001, TISAX oder B3S müssen interpretiert und auf das jeweilige Unternehmen so angewendet werden, dass sie zielführend und ressourcenschonend zugleich sind.
Juristisches Verständnis
Zudem ist ein externer Informationssicherheitsbeauftragter der activeMind AG durch breite juristische Kenntnisse dazu fähig, die Bedeutung von gesetzlichen Vorgaben richtig einzuschätzen und in der Praxis umzusetzen (z.B. NIS2-Richtlinie, KRITIS-Verordnung, IT-Sicherheitsgesetz, DSGVO sowie zahlreiche Spezialgesetze).
Erfahrene Auditoren
Die Experten der activeMind AG sind lizensierte und aktive Auditoren für ISO 27001 (TÜV Hessen, IHK). Wir wissen, welche Zertifizierungen für Unternehmen optimal sind, was sie dafür tun müssen und woraus es beim Zertifizierungs-Audit wirklich ankommt.
ISMS-Software
Mit unserer Software activeMind.cloud managen wir Prozesse, Aufgaben und Dokumentationen, um Ihr ISMS effektiv und effizient zu betreiben. In kompakten Berichten können Sie jederzeit nachvollziehen, wie es um die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen tatsächlich steht – und wo noch Optimierungsbedarf vorliegt.
Ausgewählte Experten
Unsere Spezialisten bringen Ihre Informationssicherheit auf Trab
In vier Schritten zu Ihrem externen Informationssicherheitsbeauftragten
Individueller Vertrag
Am Anfang steht die einvernehmliche Vertragsgestaltung mit Ihnen. Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen Ihres Unternehmens, insbesondere an vorhandenen IT-Strukturen.
Kick-off-Audit
Es folgt ein Workshop, in dem wir bei Ihnen vor Ort die maßgeblichen Informationsverarbeitungen und bestehende Dokumentationen prüfen. Außerdem führen wir Interviews mit den IT-Verantwortlichen und anderen relevanten Unternehmensbereichen.
Bericht Ist-Zustand
Anschließend erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation des Ist-Zustands sowie Handlungsempfehlungen mit Prioritätsstufen und Reifegraden. Die Prozesse bilden wir in unserer eigens entwickelten ISMS-Software activeMind.cloud ab.
Optimierung und Zertifizierung
Gemeinsam mit Ihnen optimieren wir Ihre Informationssicherheit und entwickeln Ihr ISMS (weiter), führen interne Audits durch und begleiten Sie bis zum erfolgreichen Zertifizierungsaudit bzw. Assessment.
Kostenlose Erstberatung
Unternehmens-DNA
Häufig gestellte Fragen zum externen Informationssicherheitsbeauftragten
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (Network-and-Information-Security-Directive bzw. Directive on measures for a high common level of cybersecurity across the Union) ist eine europäische Sicherheitsrichtlinie, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst.
Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.
Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Konkret bedeutet dies, dass spätestens ab dem 18. Oktober 2024 betroffene Organisationen in Deutschland durch das nationale Gesetz NIS2UmsuCG verpflichtet sind, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.
Wie unterscheiden sich NIS- und NIS2-Richtlinie?
Der Hauptunterschied zwischen der bisherigen NIS-Richtlinie von 2016 und der neuen NIS2-Richtlinie liegt in der Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an Unternehmen.
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Branchen und Sektoren, was bedeutet, dass nun eine größere Bandbreite von Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen ist. Dies umfasst nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste, sondern auch Organisationen, die als wichtig oder besonders wichtig für die Wirtschaft eingestuft werden.
Darüber hinaus werden in der NIS2-Richtlinie strengere Standards und Anforderungen an die Cybersicherheit festgelegt. Unternehmen müssen nun noch umfassendere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Systeme und Daten implementieren. Dies beinhaltet unter anderem die Entwicklung und Umsetzung eines effektiven Risikomanagementsystems sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb vorgegebener Fristen.