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Interaktiver TestGilt der AI Act für Ihr Unternehmen?

Was für einen Verwendungszweck hat die eingesetzte KI?

Wird Ihr KI-System für (mindestens) eine der folgenden Praktiken eingesetzt (Art. 5 Abs. 1 AI Act)?

Für welchen Zweck bzw. in welchem Bereich soll Ihr KI-System eingesetzt werden (Art. 6 i. V. m. Anhang I, III AI Act)?

Trifft eine der folgenden Bedingungen auf Ihr KI-System zu?

Ihr KI-System könnte ein Hochrisiko-System nach Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anlage III AI Act sein. Nun ist zu prüfen, ob durch Ihr KI-System möglicherweise doch kein erhebliches Risiko für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Grundrechte natürlicher Personen verursacht wird (Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 3 AI Act).

Fällt Ihr KI-System unter eine der hier aufgeführten Kategorien (Art. 50 AI Act)?

Fällt Ihr KI-System unter eine der hier aufgeführten Kategorien (Art. 50 AI Act)?

Ihr KI-System ist voraussichtlich kein Hochrisiko-System, unterliegt aber dennoch bestimmten Verpflichtungen, wie etwa der Dokumentations- und Registrierungspflicht. Des Weiteren ist möglich, dass Ihr System bestimmten Transparenzpflichten unterliegt. Dies wird bei dieser Frage geprüft.

So funktioniert dieser Test

Ob und welche Anforderungen ein Unternehmen in Verbindung mit dem Inverkehrbringen, Inbetriebnehmen oder der Verwendung eines KI-Modell oder eines KI-Systems gemäß AI Act erfüllen muss, hängt maßgeblich von der Risikoklasse des KI-Systems ab.

Mit dem interaktiven Test erhalten Sie eine erste Einschätzung dazu.

In einem zweiten Schritt sollten Sie mit einem Experten eruieren, welche Rolle Ihr Unternehmen in Bezug auf das KI-System innehat.

Disclaimer: Diese Prüfung dient lediglich als Orientierungshilfe und ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen. Bei konkreten Fragen zum AI Act empfehlen wir Ihnen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, die gerne von activeMind übernommen wird.

Kostenlose Erstberatung

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Anforderungen des AI Acts Ihr Unternehmen erfüllen muss – und was der beste Weg dorthin ist.

Schreiben Sie uns jetzt und wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag für eine erste Auftragsklärung bei Ihnen!

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