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Ratgeber und Beiträge für Datenschutz und Informationssicherheit

Verbandsklagerecht im Datenschutz: eine zunehmende Gefahr für datenverarbeitende Unternehmen

Gegen Datenschutzverstöße, die einen kommerziellen Bezug haben, können in Deutschland nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) bereits seit Februar 2016 auch Verbraucherverbände juristisch vorgehen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht seit Mai 2018 vor, dass neben den einzelnen Betroffenen auch „Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht“ umfassende Befugnisse hinsichtlich der Geltendmachung von Datenschutzverstößen haben. Dieser Beitrag beleuchtet, worauf sich Unternehmen aufgrund der Möglichkeit zur Verbandsklage sowie der Regelungen der DSGVO einstellen sollten, um teure Abmahn- und Prozesskosten möglichst zu vermeiden.

Videoaufnahmen von Mitarbeitern zur Beweisverwertung vor Gericht

Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erweitert die zeitlichen Grenzen, in denen Videoaufnahmen von Mitarbeitern vor Gericht als Beweis verwertet werden können (Urteil vom 23. August 2018, 2 AZR 133/18). Arbeitgeber sollten sich dadurch jedoch nicht veranlasst sehen, flächendeckend Mitarbeiterverhalten aufzunehmen und Videoaufnahmen unbegrenzt aufzubewahren. Damit ein Überwachungsvideo zur Beweisverwertung vor Gericht zugelassen werden kann, müssen Sie u. a. die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Wie Sie als Arbeitgeber die Videoüberwachung gestalten sollten, damit einer Verwertung vor Gericht nichts im Wege steht, erfahren Sie hier.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) formuliert für die Verarbeitung personenbezogener Daten zahlreiche Pflichten. Diese werden Art. 5 DSGVO als Grundsätze verankert. Der erste besagt, dass personenbezogene Daten nur „auf rechtmäßige Weise“ verarbeitet werden dürfen. Für die praktische Umsetzung im Unternehmen hat dieser Grundsatz der Rechtmäßigkeit umfangreiche Konsequenzen.

So funktioniert die Datenschutz­folgenabschätzung (Anleitung)

Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten greift gleichermaßen stark in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen ein. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sollen Verantwortliche die Risiken und Folgen evaluieren, die für Betroffene aus Datenverarbeitungen folgen können. Unsere praktische Anleitung hilft beim Einstieg!

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung: Einwilligung, Vertrag oder doch Interessenabwägung?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält verschiedene Rechtsgrundlagen bereit, auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden kann. Da sich die Anwendungsbereiche der Grundlagen oftmals überschneiden, kommt es in der Praxis ganz entscheidend darauf an, die geeignetste und nachhaltigste Rechtsgrundlage zu finden. Der folgende Leitfaden soll hierbei Orientierung bieten.

Kündigungsschutz auch für stellvertretende Datenschutzbeauftragte

Mitarbeiter, die als (interner) betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sind, genießen gemeinhin Kündigungsschutz. Ein aktuelles Gerichtsurteil erweitert diesen Schutz nun auch auf Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die ein ganzes Team bzw. eine Abteilung mit dem unternehmerischen Datenschutz beauftragen, sollten also sehr genau darauf achten, welche Mitarbeiter sie dort einsetzen. Doch es gibt eine Alternative für alle, die sich durch diesen Kündigungsschutz zu sehr eingeschränkt fühlen.

Sicherer Umgang mit mobilen Endgeräten im Unternehmen

Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ermöglichen mit ihren zugehörigen Anwendungen ein ortsunabhängiges Arbeiten. Viele Unternehmer sind sich jedoch selten der erheblichen Risiken für den Datenschutz bewusst, die der Einsatz mobiler Endgeräte in der Praxis mit sich bringt.

Datenschutz beim Einsatz von RFID-Chips

Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von RFID-Chips unerlässlich ist

Das datenschutzkonforme Löschkonzept

Geht es um Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, können verschiedene Aspekte des Datenschutzrechts sowie andere Gesetze sich (scheinbar) widersprechen. Insbesondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten müssen mit der Speicherbegrenzung als Pflicht zum Löschen abgewogen werden. Um dabei im Unternehmen den Überblick zu behalten und in allen Abteilungen datenschutzkonform zu arbeiten, ist ein Löschkonzept die beste Lösung.

Datenschutzrisiken in der Bilanz: Rückstellungen für potentielle Bußgelder

Warum Sie den Datenschutz zu einem zentralen Aspekt unternehmerischer Tätigkeit machen und ihm in der Risikobewertung eine höhere Bedeutung beimessen sollten.

Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen schützen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt hierbei die vom alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewohnten Datenschutzkontrollen sowie die Acht Gebote des Datenschutzes nach Anlage zu § 9 BDSG. Eine Konkretisierung bleibt in der DSGVO jedoch aus. Deshalb empfiehlt es sich, auf einen anderen Standard zurückzugreifen, um die Datenschutz– und Datensicherheits-Maßnahmen zu implementieren bzw. bei Dienstleistern zu überprüfen.

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