Unternehmen, die im Gesundheitssektor aktiv sind, können sich derzeit über zwei sehr interessante Megatrends freuen: Zum einen ermöglicht die Individualisierung medizinischer Bedürfnisse und gesundheitlicher Vorsorge eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle. Zum anderen hilft die Digitalisierung dabei, Interessierte immer gezielter anzusprechen und Kunden – Patienten ebenso wie Ärzte und Therapeuten – jederzeit mit passenden Dienstleistungen zu versorgen. Eine besonders große Herausforderung stellt jedoch der Datenschutz im medizinischen Bereich dar. Denn Daten über Diagnosen von Ärzten, Medikamente und Therapien sind besonders sensibel. Warum es sich für Gesundheitsunternehmen daher besonders lohnt, einen externen Datenschutzbeauftragten beratend hinzuzuziehen, erklärt Dirk Becker, Geschäftsführer von iPrax Systems im Best Practice Interview.
Welches Produkt bietet Ihr Unternehmen im Gesundheitsbereich an?
Wir vertreiben eine Praxis-Software für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Mit iPrax können Sie alle wichtigen Verwaltungsaktivitäten einer Praxis digital abwickeln: Terminplanung und -vergabe, Patientenmanagement, Rezepte und Abrechnung. Dabei ist es egal, ob Sie gerade in der Praxis sind oder unterwegs, denn mit iPrax haben Sie online wie offline mit Ihrem iPad oder Mac immer Zugriff auf alle relevanten Daten. Mehrere Endgeräte lassen sich einfach synchronisieren, wodurch auch die Zusammenarbeit im Team erleichtert wird.
Wie relevant ist der Datenschutz bei Ihrer Software?
Bei Praxissoftware spielt der Datenschutz natürlich eine sehr große Rolle. Schon die gesetzlichen Vorgaben sind hier besonders streng, weil ja sensible Daten von Patienten verarbeitet werden. Darüber hinaus gebietet unser unternehmerisches Selbstverständnis, alles organisatorisch und technisch Mögliche zu unternehmen, um den Schutz der über unsere Software verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
Welche sensiblen Daten werden bei iPrax verarbeitet?
Neben den Stammdaten der Patienten speichern die anwendenden Therapeuten alle relevanten Gesundheitsdaten wie den ärztlichen Befund, die Behandlungsdokumentation und die Rezepthistorie.
Warum haben Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragen entschieden?
Über das Wissen für die Erstellung, Implementierung und Einhaltung eines Datenschutzkonzepts verfügt unserer Meinung nach nur ein Profi als externer Datenschutzbeauftragter. Dies trifft insbesondere auf kleinere Unternehmen zu, die ihre Personalressourcen sehr gezielt einsetzen müssen. Außerdem kann ein „professioneller Datenschützer“ die ganzen Prozesse viel schneller abwickeln – schließlich macht er das ja den ganzen Tag und verfügt über entsprechende Erfahrung.
Was hat sich durch die Beratung der activeMind AG in Ihrem Unternehmen verändert?
Wir konnten bei allen betroffenen Mitarbeitern das Bewusstsein zum Schutz von personenbezogenen Daten stark erhöhen.
Können Sie das erreichte Datenschutzniveau nutzen, um besser Neukunden zu gewinnen?
Indirekt hilft der bei iPrax umgesetzte Datenschutz sicherlich. Unsere Kunden prüfen uns zwar in der Regel nicht im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung. Sie gehen aber davon aus, dass alles technisch und organisatorisch Mögliche durch uns als Anbieter unternommen wird, um die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Daten zu gewährleisten. Unser Datenschutzmanagement gewährleistet bestmöglich, dass wir dieses Vertrauen niemals aufs Spiel setzen.
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