Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt Unternehmen vor, bei Datenpannen bzw. Datenschutzverstößen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Die Meldung einer Datenpanne kann in der Regel online über die Website der jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde erfolgen. In unserer Übersicht finden Sie das passende Formular.
Kriterien für die und Ausnahmen von der Meldepflicht definiert Art. 33 DSGVO. Ob Sie eine Datenschutzverletzung melden müssen, können Sie nach Lektüre unserer praktischen Anleitung für den Umgang mit Datenpannen selbstständig einschätzen.
Sollte bei einer bestehenden Meldepflicht nicht gemeldet werden, kann in einem sich anschließendem Bußgeldverfahren mit Strafen zu rechnen sein – ganz zu schweigen vom Reputationsverlust bei Bekanntwerden der Datenpanne. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Umgang mit Datenpannen und Datenschutzverstößen unternehmensweit einheitlich mit einer entsprechenden Richtlinie zu regeln (siehe unsere kostenlose Vorlage).
Liste der Aufsichtsbehörden mit Links zur Meldung einer Datenschutzverletzung
Bundesland |
Aufsichtsbehörde |
Meldung Datenpanne |
Baden-Württemberg | Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Onlineformular |
Bayern | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | Onlineformular |
Berlin | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Formular zum Herunterladen + Ausfüllen |
Brandenburg | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg | Online nicht möglich, Kontakt siehe hier |
Bremen | Die Landesbeauftragte für Datenschutz | Onlineformular |
Hamburg | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Onlineformular |
Hessen | Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | Formular zum Herunterladen + Ausfüllen |
Mecklenburg-Vorpommern | Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern | Onlineformular |
Niedersachsen | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Onlineformular |
Nordrhein-Westfalen | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Onlineformular (nach Registrierung) |
Rheinland-Pfalz | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz | Onlineformular |
Saarland | Unabhängiges Datenschutz Zentrum Saarland | Onlineformular |
Sachsen | Sächsischer Datenschutzbeauftragter | Onlineformular (nach Double-Opt-in) |
Sachsen-Anhalt | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt | Onlineformular |
Schleswig-Holstein | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein | Online nicht möglich, Kontakt siehe hier |
Thüringen | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | Online nicht möglich, Kontakt siehe hier |
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