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Ratgeber und Beiträge für Datenschutz und Informationssicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen schützen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt hierbei die vom alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewohnten Datenschutzkontrollen sowie die Acht Gebote des Datenschutzes nach Anlage zu § 9 BDSG. Eine Konkretisierung bleibt in der DSGVO jedoch aus. Deshalb empfiehlt es sich, auf einen anderen Standard zurückzugreifen, um die Datenschutz– und Datensicherheits-Maßnahmen zu implementieren bzw. bei Dienstleistern zu überprüfen.

Austausch der IT und ISO 27001-Zertifizierung im Bereich erneuerbare Energien für die Lampe Equity Management GmbH (Best Practice)

Unternehmen, die im Bereich der erneuerbaren Energien bzw. der Energie-Infrastruktur tätig sind, freuen sich seit Jahren über ein schnelles Wachstum. Da kann es schnell passieren, dass die Unternehmens-IT nicht mehr den höchsten Anforderungen entspricht.

Medizinischer Datenschutz bei iPrax Systems [Best Practice]

Unternehmen, die im Gesundheitssektor aktiv sind, können sich derzeit über zwei sehr interessante Megatrends freuen: Zum einen ermöglicht die Individualisierung medizinischer Bedürfnisse und gesundheitlicher Vorsorge eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle. Zum anderen hilft die Digitalisierung dabei, Interessierte immer gezielter anzusprechen und Kunden – Patienten ebenso wie Ärzte und Therapeuten – jederzeit mit passenden Dienstleistungen zu versorgen. Eine besonders große Herausforderung stellt jedoch der Datenschutz im medizinischen Bereich dar. Denn Daten über Diagnosen von Ärzten, Medikamente und Therapien sind besonders sensibel. Warum es sich für Gesundheitsunternehmen daher besonders lohnt, einen externen Datenschutzbeauftragten beratend hinzuzuziehen, erklärt Dirk Becker, Geschäftsführer von iPrax Systems im Best-Practice-Interview.

Zertifizierung nach ISO 27001 und ISO 9001 für MediaKom (Best Practice)

Wenn Unternehmen einen Dienstleister für Business-Process-Outsourcing (BPO) suchen, sollten die Faktoren IT-Sicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement eine ausschlaggebende Rolle spielen. Bei der Einschätzung vorliegender Managementsysteme helfen vor allem anerkannte Zertifizierungen wie die ISO 27001.

Anforderungen an die IT-Sicherheit für Websitebetreiber

Bereits im Juli 2015 wurden Betreiber von Websites durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, ihre technische Umgebung ausreichend zu schützen. Auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert allgemein, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Die Anforderungen sind jedoch sehr offen formuliert. Dieser Beitrag erklärt, welche IT-Sicherheitsmaßnahmen Websitebetreiber zu treffen haben.

7 wichtige Grundlagen des Datenschutzes im Unternehmen

Die Kontrollen der Aufsichtsbehörden im Bereich des unternehmerischen Datenschutzes nehmen stark zu; häufig werden Versäumnisse aufgedeckt. Dabei ist die Erfüllung der wichtigsten Anforderungen oft schon mit geringen Aufwand möglich. Deshalb haben wir Ihnen regelmäßig auftretende Datenschutz-Versäumnisse und ihre schnelle Behebung zusammengetragen.

Datenschutz bei Retargeting & Social Sharing – Dürfen Werbetechnologien Dritter in Websites eingebunden werden?

Im Rahmen des Online-Marketings werden auf Unternehmenswebsites häufig Dienste von Dritten eingesetzt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Analysetools, Produktwerbungsdienste (insbesondere zum Retargeting) oder sogenannte Social Plugins. Zu Letzteren hat sich das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil positioniert und eine unzulässige Einbindung durch den beklagten Websitebetreiber (ein bekannter Onlineshop) festgestellt. Der Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Fallstricke für Websitebetreiber bei der Einbindung von Werbetechnologien und zeigt auf, wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist.

Geräteübergreifendes Tracking aus Sicht des Datenschutzes

Wenn ein Internetnutzer sich ein Produkt nicht nur auf dem Laptop, sondern auch auf dem Tablet oder dem Smartphone ansieht, ist das ein Problem für Analyse- und Werbedienste: Sie erhalten kein einheitliches Bild mehr vom Verhalten des Nutzers. Die Lösung ist das „Cross-Device-Tracking“, also Technologien, die eine geräteübergreifende Profilbildung des Nutzers ermöglichen. Was technisch mittlerweile möglich ist, muss deswegen aber noch lange nicht datenschutzkonform sein. Deshalb analysiert dieser Artikel zunächst die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte von Nachverfolgungstechnik, um anschließend die datenschutzrechtliche Zulässigkeit unterschiedlicher Cross-Device-Tracking-Technologien zu diskutieren.

ISO 27001 Zertifizierung von E-Mail-Marketing- und Lead Management-Anbieter SC-Networks (Best Practice)

E-Mail-Marketing und die (teil-)automatisierte Vertiefung von Kundenbeziehungen mit Inhalten (Lead-Management) erfordern aufgrund ihrer Komplexität ausgereifte technische Lösungen. Außerdem sollte bei solchen Angeboten als Software as a Service (SaaS) in besonderem Maße auf IT-Sicherheit und Datenschutz geachtet werden.

Die Datenschutzprüfung anhand des Standard-Datenschutzmodells

Das von den deutschen Aufsichtsbehörden entwickelte Standard-Datenschutzmodell (SDM) soll in vier Schritten zur selbsttätigen Prüfung und Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen befähigen: Auf die Kontextanalyse der Datenverarbeitung sowie eine rechtliche Bewertung der einzelnen Datenverarbeitungen folgt die Spezifizierung der Gewährleistungsziele, um anschließend einen Soll-Ist- bzw. Soll-Plan-Vergleich durchführen zu können. Im dritten Beitrag der activeMind Artikelserie erläutern wir Ihnen die erfolgreiche Anwendung des Standard-Datenschutzmodells inklusive aller notwendigen Prüfschritte.

Vom Patriot Act zum Freedom Act: Datenschutz in den USA

Am 2. Juni 2015 einigte sich der US-Senat auf den Freedom Act, eine gesetzliche Regelung, die Teile des abgelaufenen Patriot Acts ablöst. Die Neufassung unter anderem der Teile, die die Telekommunikationsdaten und ihre Überwachung betreffen, war notwendig geworden, um der amerikanischen Öffentlichkeit nach den Enthüllungen Edward Snowdens das Vertrauen in ihre Behörden wiederzugeben. Gemäß dem Freedom Act dürfen amerikanische Behörden (z. B. die NSA) nicht mehr massenhaft Daten von Betroffenen sammeln. Vor dem Hintergrund der vernichtenden Entscheidung des EuGH über das Safe-Harbor-Abkommen stellt sich nun für Unternehmen die Frage, ob durch den Freedom Act der internationale Datentransfer zwischen EU-Staaten und den USA ermöglicht, bzw. erleichtert wird?

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