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ThemaBetrieblicher Datenschutzbeauftragter

Voraussetzungen, (arbeitsrechtliche) Stellung, Aufgaben und Haftung des betrieblichen bzw. internen Datenschutzbeauftragten – praktisch erklärt von unseren Experten.

Grundlagen des Datenschutzbeauftragten

Verantwortung, Haftung und Delegierbarkeit des Datenschutzes im Unternehmen

Wer haftet für den unternehmerischen Datenschutz, wenn Verantwortung an Mitarbeiter oder Externe delegiert wird? Fünf wichtige Kriterien im Überblick!

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Wofür ist der Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen überhaupt zuständig und verantwortlich? Was muss er selbst tun und was nur überwachen?

Interessenskonflikte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Wird ein Mitarbeiter als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt, kann dies zu Interessenskonflikten führen. Worauf Sie unbedingt achten sollten – und eine Alternative.

Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

Hier finden Sie alle Adressen und Links zur Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten an die für Sie zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Vorlagen und Muster für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (Muster)

Die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollten Sie schriftlich dokumentieren. Mit unserem kostenlosen Muster für die Bestellungsurkunde des Datenschutzbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite.

Datenschutzbericht (Muster)

In der kostenlosen Vorlage für einen Datenschutzbericht der activeMind AG finden Datenschutzbeauftragte eine sinnvolle Strukturierung für ihren Jahresbericht – inklusive der aktuellen Anpassungen an die DSGVO.

Datenschutzkonzept (Muster)

Das Datenschutzkonzept ist eines der wichtigsten Strategiedokumente im Unternehmen. Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen, die Vorschriften der DSGVO zum Datenschutzkonzept zu erfüllen!

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Auftragsverarbeiter)

Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungs­tätigkeiten für Auftragsverarbeiter

Generatoren zum internen Datenschutzbeauftragten

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Webinare

Webinare zum Thema auf unserer Schulungsplattform activeMind.academy

Im Moment gibt zu diesem Thema kein Webinar. Hier finden Sie alle Webinare…

Häufig gestellte Fragen

Die NIS2-Richtlinie (Network-and-Information-Security-Directive bzw. Directive on measures for a high common level of cybersecurity across the Union) ist eine europäische Sicherheitsrichtlinie, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst.

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Konkret bedeutet dies, dass spätestens ab dem 18. Oktober 2024 betroffene Organisationen in Deutschland durch das nationale Gesetz NIS2UmsuCG verpflichtet sind, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.

Der Hauptunterschied zwischen der bisherigen NIS-Richtlinie von 2016 und der neuen NIS2-Richtlinie liegt in der Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an Unternehmen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Branchen und Sektoren, was bedeutet, dass nun eine größere Bandbreite von Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen ist. Dies umfasst nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste, sondern auch Organisationen, die als wichtig oder besonders wichtig für die Wirtschaft eingestuft werden.

Darüber hinaus werden in der NIS2-Richtlinie strengere Standards und Anforderungen an die Cybersicherheit festgelegt. Unternehmen müssen nun noch umfassendere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Systeme und Daten implementieren. Dies beinhaltet unter anderem die Entwicklung und Umsetzung eines effektiven Risikomanagementsystems sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb vorgegebener Fristen.

Eine externe Datenschutzbeauftragte von activeMind prüft in einem Büro Unterlagen

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