Canvas Fingerprinting – Tracking mit Bildern
Auf zahlreichen Webseiten wird ein neues Trackingverfahren eingesetzt, dessen datenschutzrechtliche Zulässigkeit noch ungeklärt ist. Der Einsatz des Verfahrens erfolgt teilweise ohne das Wissen der Webseitenbetreiber, die daher ihre Informationspflicht gegenüber den Nutzern verletzen.
Tell-a-Friend ist Spam: BGH-Urteil zu Freundschaftswerbung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. September 2013 (Az.: I ZR 208/12) entschieden, dass sogenannte Empfehlungs-E-Mails nichts anderes als unverlangte Werbe-E-Mails sind. Richtet sich solch eine Nachricht an einen Gewerbetreibenden oder auch freiberuflich Tätigen, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Dropbox: Datenschutz und Datensicherheit
An der Dropbox scheiden sich die Gemüter: Wer schon eimal ausprobiert hat, wie praktisch das Tool für die tägliche Arbeit ist, will kaum wieder darauf verzichten. Andererseits ist nach zahlreichen Negativschlagzeilen immer ein mulmiges Gefühl dabei, wenn man an die Sicherheit der Daten denkt, die man dem Unternehmen anvertraut. Sie müssen aber nicht auf die Vorteile der Dropbox verzichten, wenn Sie mit eigenen Maßnahmen für die Sicherheit ihrer persönlichen Daten sorgen.
Bring Your Own Device: So begegnen Sie den Herausforderungen
Die Qualitätsansprüche von Endnutzern an mobile IT-Geräte wachsen – damit auch der Unwille, sich am Arbeitsplatz mit weniger leistungsfähigem Equipment zufrieden zu geben. Immer mehr Arbeitnehmer bringen daher ihre eigenen Geräte mit ins Unternehmen. Da sich die Arbeitgeber dadurch ebenfalls Vorteile erhoffen, hält das Phänomen “Bring Your Own Device” (BYOD) auf breiter Fläche Einzug in deutsche Unternehmen. Damit dabei mehr Nutzen als Schaden entsteht, sind einige technische und organisatorische Vorkehrungen jedoch unerlässlich.
Inkassodienste und Datenschutz: Rechtskonformes Forderungsmanagement
Hohe Außenstände können empfindliche Auswirkungen auf die Liquidität haben. Daher beauftragen Unternehmen gerne Inkassobüros mit der der Beitreibung ausstehender Forderungen. Notwendigerweise werden dabei personenbezogene Daten der Schuldner verarbeitet, die teils sensibler Natur sind. Darum gelten hier besondere Regelungen zum Schutz dieser Informationen.
Urteil: Double-opt-in Mails sind Spam
Vor kurzem hatte das OLG München (29 U 1682/12) folgenden Fall zu beurteilen: Eine Steuerkanzlei erhielt eine E-Mail von einem Newsletteranbieter mit der Aufforderung, eine Anmeldung zu einem Newsletter durch Anklicken des in der Mail enthaltenen Links zu bestätigen. Kurz darauf erhielt die Kanzlei eine weitere Willkommensmail über die erfolgreiche Anmeldung zum Newsletter. Die Steuerkanzlei mahnte den Versender der Mail bzw. des Newsletters ab. Der Fall ging vor Gericht. Dort unterlag der Newsletteranbieter vor allem deswegen, weil er im Prozess kein Protokoll des Anmeldevorgangs vorlegte.
Smartphones und Profilbildung
Der große Reiz von Smartphones liegt in den zahllosen nützlichen oder spaßigen Funktionen, die diese Geräte neben dem Telefonieren haben können. Ihre vielseitige Nutzung macht sie aber auch zu idealen Datenkraken, die in einem Maß Informationen über Ihre Nutzer sammeln, welches diese meist kaum erahnen.
Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht unbegrenzt gültig
Sie erhalten plötzlich Werbe-E-Mails von einem Unternehmen, aber können sich nicht erinnern, eine Einwilligung dazu erteilt zu haben? Eine solche Situation kann laut § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bereits als unzumutbare Belästigung gelten. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist dies auch dann der Fall, wenn eine Einverständniserklärung zu weit in der Vergangenheit liegt.
Neuregelung des Datenschutzes in der EU
Kommt bereits in wenigen Monaten eine verbindliche EU-Datenschutzverordnung? Es gibt einige Anzeichen dafür. Damit könnte sehr bald der Weg für ein EU-weit gleich ausgestaltetes Datenschutzrecht frei sein. Eine Verordnung gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten, ohne dass noch ein Umsetzungsverfahren in das Inlandsrecht notwendig wäre. Erfreulich ist dabei, es werden wohl viele Regelungen, die in Deutschland bereits gelten, in die Regelung übernommen. Das Datenschutzniveau wird also nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht, sondern vielmehr auf einen vergleichbaren Stand angehoben.
Cloud Computing und Datenschutz außerhalb der EU
Verarbeitet ein Cloud-Dienst Daten außerhalb der EU und des Europäischen-Wirtschaftsraums (EWR), so gelten die besonderen Anforderungen der §§ 4b, 4c BDSG für den Drittstaatentransfer. Zu den Drittstaaten in diesem Sinne zählen beispielsweise die USA.