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ThemaBetroffenenrechte nach DSGVO

Erfahren Sie alles Wichtige dazu, wie Sie die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankterten Betroffenenrechte (auch Datenschutzrechte genannt) in Ihrem Unternehmen wahren. Inklusive praktischer Vorlagen und Generatoren sowie Webinare (Video-on-demand).

Grundlagen der Betroffenenrechte nach DSGVO

Umsetzung der informierten Einwilligung nach DSGVO

Wie gelingt es, Nutzer möglichst übersichtlich und transparent zu informieren, bevor sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen?

Umgang mit Anfragen von Betroffenen gemäß DSGVO (Anleitung)

So gelingt der datenschutzkonforme Umgang mit Betroffenenanfragen in der Praxis.

Informationspflichten nach DSGVO (Anleitung)

Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Betroffenen darüber zu informieren. Doch wie erfüllen Verantwortliche die Informationspflichten am besten? Was müssen Informationsschreiben enthalten? Eine praxisbezogene Anleitung.

Vorlagen und Muster zur Betroffenenrechten

AV-Vertrag (Muster)

Vorlage für einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach den Vorgaben der DSGVO für die datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Richtlinie Betroffenenanfragen (Muster)

Mit unserer kostenlosen Vorlage gestalten Sie eine effiziente Richtlinie zum Verhalten bei Betroffenenanfragen und verbessern so die Wahrung von Betroffenenrechten.

Webinare

Webinare zum Thema auf unserer Schulungsplattform activeMind.academy

Im Moment gibt zu diesem Thema kein Webinar. Hier finden Sie alle Webinare…

Häufig gestellte Fragen

Die NIS2-Richtlinie (Network-and-Information-Security-Directive bzw. Directive on measures for a high common level of cybersecurity across the Union) ist eine europäische Sicherheitsrichtlinie, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst.

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Konkret bedeutet dies, dass spätestens ab dem 18. Oktober 2024 betroffene Organisationen in Deutschland durch das nationale Gesetz NIS2UmsuCG verpflichtet sind, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.

Der Hauptunterschied zwischen der bisherigen NIS-Richtlinie von 2016 und der neuen NIS2-Richtlinie liegt in der Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an Unternehmen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Branchen und Sektoren, was bedeutet, dass nun eine größere Bandbreite von Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen ist. Dies umfasst nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste, sondern auch Organisationen, die als wichtig oder besonders wichtig für die Wirtschaft eingestuft werden.

Darüber hinaus werden in der NIS2-Richtlinie strengere Standards und Anforderungen an die Cybersicherheit festgelegt. Unternehmen müssen nun noch umfassendere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Systeme und Daten implementieren. Dies beinhaltet unter anderem die Entwicklung und Umsetzung eines effektiven Risikomanagementsystems sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb vorgegebener Fristen.

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